Die Berechnung von Untersuchungen und Behandlungen erfolgt auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können laut §6 (2) GOÄ entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden (Analogziffern).
Von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hingegen werden leider nach der derzeitigen Rechtslage keine Behandlungen und keine Chinesischen Heilkräuter erstattet.
Bitte fragen Sie für weitere Informationen unser Praxisteam.